AGB im Rahmen von Veranstaltungsverträgen, die mit der Seminarveranstalterin Fräulein Siebenpunkt, Karoline Möller – im Folgenden „VA“ genannt – und der Kundin*dem Kunden/Teilnehmer*in – im Folgenden „TN“ genannt – geschlossen werden.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
a) Für Verträge zwischen der VA und TN gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des*der TN werden nicht anerkannt, es sei denn, die VA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
b) Der*die TN ist Verbraucher*in, soweit der Zweck der Ausbildungsverträge/Verträge nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer*in jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Leistungsbeschreibung
a) Das Ausbildungsangebot der VA umfasst Einzel- sowie Gruppentrainings, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Erziehung und Beschäftigung vermittelt.
b) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Veranstaltungsbeschreibungen auf der Internetseite (siehe: Angebote) oder aus den hieraus resultierenden Angaben in der Teilnahmebestätigung der VA. Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind bindend. Die VA behält sich jedoch ausdrücklich vor, Änderungen der Veranstaltungsbeschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen, über die nach Möglichkeit vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. Die VA behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.
c) Die Einzel- oder Gruppentrainings erfolgt an einem vereinbarten Trainingsort oder als Besuch bei dem*der TN zu Hause. Die VA behält sich vor, den Veranstaltungsort zu ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen notwendig sein sollte. Ein neuer Veranstaltungsort ist in der mittelbaren Nähe des ursprünglichen Veranstaltungsortes.
3. Teilnahmebedingungen
a) Alle Angebote der VA können nur nach vorheriger Anmeldung in Anspruch genommen werden, wobei die Anmeldung stets schriftlich erfolgen sollte (per E-Mail oder auf dem Postweg). Die Aufnahme eines Mensch/Hund-Teams in ein Gruppentraining erfolgt nach Abstimmung mit der VA.
b) Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist gestattet bzw. erwünscht, wenn es in der Veranstaltungsbeschreibung ausgeschrieben ist. Der*die TN hat Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden. Es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund bestehen und der Hund muss eine Grundimmunisierung haben (Impfausweis ist bei Bedarf vorzulegen). Darüber hinaus versichert der*die TN, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat.
Auch über eventuelle chronische Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden, ist die VA rechtzeitig vor Trainingsbeginn zu informieren. Die VA ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem*der TN eine neue Gruppe zuzuweisen. Sollte ein Hund ein Training durch aggressives Verhalten stören, so ist die VA berechtigt, den Hund vom weiteren Unterricht auszuschließen.
c) Der*die TN haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom*von dem*der TN unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind. Eine Mitnahme von läufigen Hündinnen zu einer Veranstaltung muss individuell im Vorfeld besprochen werden.
d) Kettenhalsbänder, Würgehalsbänder, Zughalsbänder und Haltis müssen beim Training/bei den Angeboten von Fräulein Siebenpunkt entfernt werden. Hunden, die durch ihren Haarwuchs eine eingeschränkte Sicht haben, muss diese ermöglicht werden.
Von den Teilnehmenden wird das Einverständnis gegeben, dass die VA eingreifen darf, wenn ihr Hund jemanden zu verletzen oder anzugreifen droht. Es ist den Teilnehmenden untersagt, während der Nutzung eines Angebotes, menschenverachtende, sexistische und anderweitig diskriminierende Kleidungsmarken oder Symboliken zu tragen, derartige Handlungsweisen an den Tag zu legen oder dementsprechende Inhalte zu äußern.
e) Mit der Anmeldung erklärt jede*r TN, dass diese Bedingungen erfüllt und akzeptiert sind. Bei groben Zuwiderhandlungen obliegt es der VA, Teilnehmer*innen aus den genutzten Angeboten – ohne Kosten- oder Leistungsausgleich – von der Angebotsnutzung auszuschließen und/oder des Platzes zu verweisen. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen.
4. Anmeldung (Abschluss des Vertrages)
a) Der*die TN meldet sich schriftlich, per Post oder per E-Mail für eine Veranstaltung an. Nach Eingang der Anmeldung erhält der*die TN – freier Platz vorausgesetzt – eine E-Mail mit einer Teilnahmebestätigung sowie eine Zahlungsaufforderung. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung kommt der zugrunde liegende Veranstaltungsvertrag rechtsverbindlich zustande. Die VA verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben. Soweit die Anmeldung/Buchung weitere TN einschließt, handelt die anmeldende/buchende Person als deren Vertreterin. Die anmeldende/buchende Person haftet für die Erfüllung des Vertrages auch für die in die Leistungen einbezogenen weiteren Personen.
b) Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnahmeplätze in der Reihenfolge des Anmeldezeitpunktes vergeben. Die VA hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Teilnahmegebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, um den Teilnahmeplatz anderweitig zu vergeben.
c) Die VA ist berechtigt eine Veranstaltung abzusagen, wenn die geforderte Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird eine schon gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Verspätungen der*des TN zum Veranstaltungsbeginn gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
5. Zahlung
a) Die Kosten der jeweiligen Veranstaltung sind auf der Homepage aufgeführt. Durch die Anmeldung zur Veranstaltung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Kosten in bar oder per Überweisung. Zahlung erfolgt bei Einzel- und Gruppentrainings direkt vor oder nach des Trainings, bei Vorträgen oder Workshops mit Erhalt der Rechnung. Der*die TN ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
Im Falle des Zahlungsverzugs erlischt die Teilnahmeberechtigung für die Dauer des Zahlungsverzugs. Die Geltendmachung eines etwaigen Verzugsschadens behält sich die VA ausdrücklich vor.
b) Für Gruppentrainings kann eine vergünstigte 10er-Karte gelöst werden, die Zahlung wird im voraus bar oder per Überweisung beglichen. Die 10er-Karte ist mit anderen Trainingsangeboten nicht kombinierbar. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Trainings – werden nicht erstattet. Bei Ausfall des Trainings durch Verschulden der VA werden die entsprechenden Trainings zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Preiserhöhungen behält sich die VA ausdrücklich vor.
c) Die Bonuskarte „Social Walk“ ist nicht mit anderen Trainingsangeboten kombinierbar. Nach sechs erfolgten und bezahlten Teilnahmen erhält der*die TN eine weitere Teilnahme am „Social Walk“ gratis.
6. Rücktritt (Stornierung) durch den*die Teilnehmer*in
a) Der*die TN kann ohne Angabe von Gründen bis zu 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Einzel- oder Gruppentrainings zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der VA. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird das Einzel- oder Gruppentraining berechnet.
b) Im Falle des Rücktritts von Workshops kann die VA ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten sind wie folgt gestaffelt:
• früher als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Kosten für den*die TN
• ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr
• ab 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100% der Teilnahmegebühr
Bei einem Rücktritt kann der*die TN einen Ersatzteilnehmer benennen. Tritt ein Dritter in den Vertrag mit ein, so haften der*die ursprüngliche TN und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Gesamtbetrag. Die VA kann den Ersatzteilnehmer ablehnen, wenn er die Anforderungen der Veranstaltung nicht leisten kann, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen gegen eine Teilnahme sprechen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Das Widerrufsrecht bezüglich Fernabsatzverträge findet laut BGB § 312 Absatz b Nr. 6 keine Anwendung. Der*die TN hat kein Recht auf Widerruf.
7. Rücktritt (Stornierung) durch die Veranstalterin
a) Ein Rücktritt durch die VA ist ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. #5 AGB möglich, wenn sich der*die TN vertragswidrig verhält, wenn der*die TN den Unterricht bewusst stört, insbesondere wenn andere TN oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden, oder der*die TN sich entgegen dem Tierschutz-Gesetz verhält.
b) Ein Rücktritt durch die VA ist bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich, wenn die gebotene Mindestteilnahmezahl nicht erreicht wird. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Bei Ausfall der VA, z.B. durch plötzliche Erkrankung, und in Fällen höherer Gewalt kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen. Die VA wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem*einer TN durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.
c) Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollten jedoch die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird das Training durch die VA abgesagt. Dieses Trainings wird nachgeholt. Die VA behält sich vor Trainingsorte, -zeiten und -tage zu verschieben.
8. Haftung durch die Veranstalterin
a) Eine Haftung der VA für Körper –oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der*die TN übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der VA handelt. Soweit der*die TN durch die VA aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der*die TN allein die Verantwortung hierfür. Der*die TN übernimmt ferner die alleinige Haftung für weitere Personen, die sie*er selbst zum Training mitgebracht hat (Familienmitglieder, Kinder usw.).
b) Die VA verfügt über eine ordnungsgemäße Berufshaftpflichtversicherung.
9. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
Jeder*jede TN ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten und so aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des*der TN abhängt. Die VA übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungsziels. Die Ausbildung orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen des*der TN und den Möglichkeiten des Hundes.
10. Nutzungsrecht / Urheberrecht / Datenschutz
a) Der*die TN erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Foto- und Videoaufzeichnungen durch die VA von Aktivitäten und von TN und deren Hunden erstellt werden und zu Werbe- und Lehrzwecken gezeigt werden dürfen. Sollte der*die TN nicht damit einverstanden sein, so kann er diesem vor Beginn der Veranstaltung widersprechen.
b) Die Weitergabe des Materials und eine Verwendung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen. Die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte des dabei entstehenden kompletten Materials liegen bei der VA.
c) Seminarunterlagen, die von der VA ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
11. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht bezüglich Fernabsatzverträge findet laut BGB § 312 Absatz b Nr. 6 keine Anwendung. Der*die TN hat kein Recht auf Widerruf.
12. Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
13. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Firmensitz von Fräulein Siebenpunkt
Karoline Möller • Holunderweg 1k • 22850 Norderstedt
www.fräulein-siebenpunkt.com
Bankverbindung
Karoline Möller • IBAN: DE42 2135 2240 0187 0248 07 • BIC: NOLADE21HOL